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BSG, 24.06.1983 - 5b RJ 106/82 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Vertreibungstatbestand - Hinterbliebenenrente - Beitragszeit - Wohnsitzbegründung - Beschäftigung im Vertreibungsgebiet
Verfahrensgang
- SG Dortmund, 17.09.1981 - S 15
- BSG, 24.06.1983 - 5b RJ 106/82
Wird zitiert von ... (4) Neu Zitiert selbst (1)
- BSG, 13.04.1983 - 4 RJ 24/82
Versicherungsverlauf - Nachweis von Tatsachen - Rentenanspruch - Eintritt des …
Auszug aus BSG, 24.06.1983 - 5b RJ 106/82
(Urteil vom 13. April - 4 RJ 24/82 -) wertet der erkennende Senat das Begehren des Klägers als Anfechtungs- und Verpflichtungsklage gegen den die Anerkennung der in Rumänien zurückgelegten Beitragszeiten ablehnenden Bescheid der Beklagten vom 30. Juli 1980.
- BSG, 08.09.2005 - B 13 RJ 44/04 R
Rentenversicherung - Fremdrentenrecht - LPG-Beitragszeiten in Rumänien - Nachweis …
Erst ab diesem Zeitpunkt zählte die Klägerin zu dem vom FRG begünstigten Personenkreis (§ 1 FRG) und konnte auf die Wartezeit anrechenbare Versicherungszeiten in der deutschen Rentenversicherung erwerben (vgl BSG SozR 5050 § 15 Nr. 24, 34). - LSG Bayern, 30.01.2008 - L 13 KN 9/07
Höhe einer Altersrente sowie Kürzung und Begrenzung der Entgeltpunkte für Zeiten …
Die von der Beklagten vorgenommene Anrechnung der ab Januar 1945 in Rumänien zurückgelegten Zeiten setzt dagegen den Eintritt eines weiteren, hier spätestens mit dem Zuzug in das Bundesgebiet 1996 beendeten Vertreibungstatbestandes voraus (vgl. BSG SozR 5050 § 15 Nr. 24 m.w.N.). - LSG Niedersachsen-Bremen, 26.05.2011 - L 1 R 503/09 Zwar sei der Kläger als Vertriebener bzw. Spätaussiedler gemäß §§ 1, 4 des Bundesvertriebenengesetzes (BVFG) anerkannt und somit als Berechtigter im Sinne des § 1 Buchst. a FRG anerkannt, eine Berücksichtigung der nach Rückkehr ins Vertreibungsgebiet zurückgelegten Zeiten scheide jedoch aus (Hinweis auf Urteil des Bundessozialgerichts (BSG) vom 24. Juni 1983 - 5 B RJ 106/82 -).
- BSG, 13.12.1984 - 11 RA 69/83 Denn die Klägerin wäre in diesem Falle nach einer Vertreibung erst nach dem 31. März 1952 nach Rumänien zurückgekehrt, so daß ihre Wiedereinreise nach Deutschland im März 1977 schon aus diesem Grunde keine Vertreibung i.S. des § 2 Abs. 1 Nr. 3 BVFG mehr darstellen könnte (vgl. dazu BVerwG, Buchholz 412.3 § 1 BVFG Nr. 21; BSG SozR 5050 § 15 Nr. 24).